Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 3 A 10765/07.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2007 - 3 A 10765/07.OVG (https://dejure.org/2007,20250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Überlassung von Anstaltsschlüsseln an Gefangenen: Justizvollzugsbeamter entlassen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Justizvollzugsbeamter wegen Überlassung von Anstaltsschlüsseln an Gefangenen zu Recht entlassen - Schwere Dienstpflichtverletzung
Verfahrensgang
- VG Trier, 24.05.2007 - 3 K 538/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 3 A 10765/07.OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 3 A 10765/07
Ein weiteres Fachgutachten ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in aller Regel nur dann erforderlich, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die als solche umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BVerwGE 71, 38 [45]; Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - 2 A 10051/07.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2001 - 3 A 11441/01
Entfernung aus dem Dienst wegen Ausübens einer nicht genehmigten Nebentätigkeit
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 3 A 10765/07
Ein solches Verhalten kann nur als Ausdruck besonderer Gleichgültigkeit im Hinblick auf die selbstverständlichen dienstlichen Pflichten eines Beamten gewertet werden (vgl. OVG RP, AS 32, 140 [144]; Urteil vom 23. November 2001 - 3 A 11441/01.OVG - juris).